Glossar zu User Experience Design und digitaler Barrierefreiheit

Stand: September 2026 · Bezug: WCAG 2.2, EN 301 549, BITV 2.0, BFSG

1. Rechtlicher Rahmen (DE / EU)

BGG – Behindertengleichstellungsgesetz Bundesgesetz, das öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet. §§ 12a–12d regeln Websites, Apps und Verwaltungsabläufe; § 12d ist die Ermächtigungsgrundlage für die BITV 2.0. § 16 richtet die Schlichtungsstelle ein.

BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rechtsverordnung des Bundes (2011, zuletzt geändert 24.10.2023). Beschreibt die technischen Anforderungen seit der Novelle nicht mehr selbst, sondern verweist dynamisch auf die im EU-Amtsblatt genannte harmonisierte Norm (aktuell EN 301 549 V3.2.1). Gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Zusätzlich gefordert: Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus, Basisinformationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Landes-BITV / LBITV – Länderspezifische Umsetzungen für Landes- und Kommunalbehörden (z. B. BITV NRW). Inhaltlich meist an die BITV 2.0 angelehnt, in Details (Fristen, Gebärdensprache, Überwachung) abweichend. Für Kommunen in NRW ist die Landesregelung maßgeblich, nicht die Bundes-BITV.

Richtlinie (EU) 2016/2102 – Web Accessibility Directive (WAD) EU-Richtlinie für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Umgesetzt in DE durch BGG + BITV 2.0.

EAA / Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act EU-Richtlinie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft.

BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Deutsche Umsetzung des EAA, anwendbar seit 28.06.2025. Betrifft u. a. E-Commerce-Dienstleistungen, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung, E-Books, Telekommunikation. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme) — allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.

BFSGV – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung Konkretisiert die technischen Anforderungen des BFSG, u. a. für Websites und Apps.

Konformitätsvermutung – Rechtsfigur: Wer eine harmonisierte Norm einhält, dem wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vermutet (Beweislastumkehr). Wichtig: Für die WAD ist die EN 301 549 V3.2.1 im Amtsblatt zitiert, für das BFSG bislang keine Fassung — die Anforderungen gelten trotzdem, müssen aber anders nachgewiesen werden.

Unverhältnismäßige Belastung – Ausnahmetatbestand, mit dem einzelne Anforderungen befristet unerfüllt bleiben dürfen. Muss begründet, dokumentiert und in der Erklärung zur Barrierefreiheit benannt werden. Kein Freibrief: Kosten allein reichen als Begründung nicht.

Erklärung zur Barrierefreiheit – Pflichtangabe auf Websites öffentlicher Stellen. Enthält Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht vereinbar), nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, Erstellungs- bzw. Prüfdatum, Feedback-Kontakt und Verweis auf die Schlichtungsstelle.

Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) – Prüft stichprobenartig die Barrierefreiheit von Angeboten des Bundes, berät und berichtet an die EU-Kommission. Die Länder haben eigene Überwachungsstellen.

Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) – Zuständige Stelle für die Marktüberwachung nach BFSG in der Privatwirtschaft; kann Mängel feststellen und Maßnahmen anordnen.

Schlichtungsstelle BGG – Außergerichtliches Verfahren für Betroffene bei Verstößen von Bundesstellen; kostenlos, dem Klageweg vorgeschaltet.

2. Normen und Standards

WCAG – Web Content Accessibility Guidelines – Internationaler Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte. Versionen: 2.0 (2008), 2.1 (2018), 2.2 (Oktober 2023). Aufwärtskompatibel — wer 2.2 erfüllt, erfüllt 2.1 und 2.0 mit.

WCAG 3.0 (Entwurf) – Zukünftige Generation mit anderem Konformitätsmodell (abgestufte Bewertung statt Bestanden/Nicht-bestanden). Noch Arbeitsentwurf, ohne rechtliche Relevanz.

EN 301 549 – Europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT. Deutlich breiter als die WCAG: neben Web (Kapitel 9) auch Nicht-Web-Dokumente (10), Software (11), Hardware (8), Echtzeitkommunikation (6), Support-Dienste (12). Anhang A enthält die Zuordnung zu den Richtlinien und ist für Ausschreibungen und Audits zentral.

  • V3.2.1 (2021-03) — derzeit die im EU-Amtsblatt zitierte harmonisierte Fassung, referenziert WCAG 2.1 AA.
  • V4.1.x — Entwurf seit November 2025, hebt die Kapitel 9, 10 und 11 auf WCAG 2.2 AA an, überarbeitet Kapitel 6 (Echtzeitkommunikation) und ergänzt EAA-Zuordnungen. Nennung im Amtsblatt geplant für rund Oktober 2026, Termin nicht garantiert.

W3C / WAI – World Wide Web Consortium bzw. dessen Web Accessibility Initiative — Herausgeber der WCAG, ARIA, ATAG und UAAG.

ATAG / UAAG – Standards für Autorenwerkzeuge (CMS, Editoren) bzw. für User Agents (Browser, Mediaplayer). Relevant, wenn du selbst Redaktionsoberflächen baust: Ein barrierefreies Frontend nützt wenig, wenn das Backend keine Alternativtexte zulässt.

PDF/UA (ISO 14289) – Norm für barrierefreie PDF-Dokumente. Setzt getaggte PDFs voraus (Strukturbaum, Lesereihenfolge, Alternativtexte, Sprachauszeichnung).

EPUB Accessibility – Analoge Anforderungen für E-Books — durch das BFSG für Anbieter relevant geworden.

3. Aufbau der WCAG

POUR – die vier Prinzipien

  1. Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen über mindestens einen Sinneskanal erfassbar sein.
  2. Bedienbar (Operable): Bedienung muss auch ohne Maus, ohne Zeitdruck, ohne Feinmotorik möglich sein.
  3. Verständlich (Understandable): Sprache und Verhalten müssen nachvollziehbar sein.
  4. Robust: Inhalte müssen von aktuellen und künftigen User Agents inkl. assistiver Technik zuverlässig interpretiert werden können.

Richtlinie (Guideline) – Übergeordnetes Ziel unterhalb eines Prinzips, z. B. 1.4 „Unterscheidbar“. Nicht selbst prüfbar.

Erfolgskriterium (Success Criterion, SC) – Die eigentlich prüfbare Anforderung, nummeriert nach Prinzip.Richtlinie.Kriterium (z. B. 1.4.3). Technologieneutral formuliert, Ergebnis ist binär: erfüllt oder nicht.

Konformitätsstufen A / AA / AAA – A = Basis, AA = gesetzlicher Regelmaßstab in DE/EU, AAA = erweitert. AAA ist als Gesamtziel für vollständige Websites ausdrücklich nicht vorgesehen — einzelne AAA-Kriterien sinnvoll umzusetzen ist trotzdem gute Praxis.

Konformitätsbedingungen – Fünf Zusatzbedingungen, ohne die die Erfüllung einzelner Kriterien nichts wert ist: vollständige Seiten, vollständige Prozesse (eine barrierefreie Checkout-Seite mit unzugänglichem Zwischenschritt reicht nicht), nur barrierefreiheitsunterstützte Techniken, keine Beeinträchtigung durch nichtkonforme Inhalte, angegebene Konformitätsstufe.

Nichteinmischung (Non-Interference) – Vier Kriterien (2.1.2 Tastaturfalle, 2.2.2 Bewegung/Blinken pausieren, 2.3.1 Blitzen, 1.4.2 Audio-Steuerung), die auch auf nicht-konformen Seitenteilen eingehalten werden müssen, weil ihre Verletzung die gesamte Seite unbenutzbar macht.

Barrierefreiheitsunterstützt (accessibility supported) – Eine Technik zählt nur dann, wenn sie von der real verfügbaren assistiven Technik der Zielgruppe tatsächlich unterstützt wird. Ein korrektes ARIA-Attribut, das kein gängiger Screenreader auswertet, hilft nicht.

Understanding / Techniques – Begleitdokumente des W3C: „Understanding“ erklärt Intention und Ausnahmen eines Kriteriums, „Techniques“ listet ausreichende und beratende Umsetzungstechniken sowie typische Fehler (Failures). Beide sind informativ, nicht normativ — für die Praxis aber die eigentliche Arbeitsgrundlage.

4. Was WCAG 2.2 gegenüber 2.1 ändert

Neu, Stufe A

  • 3.2.6 Konsistente Hilfe — Hilfemechanismen (Kontakt, Chat, Hilfeseite) müssen auf allen Seiten in gleicher relativer Reihenfolge erscheinen.
  • 3.3.7 Redundante Eingabe — Bereits eingegebene Informationen dürfen innerhalb eines Prozesses nicht erneut manuell verlangt werden (Ausnahmen u. a. Sicherheitsabfragen).

Neu, Stufe AA

  • 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) — Das fokussierte Element darf nicht vollständig durch Sticky-Header, Cookie-Banner oder Chat-Widgets verdeckt sein.
  • 2.5.7 Ziehbewegungen — Alles, was per Drag & Drop geht (Slider, Sortierlisten, Karten), braucht eine Alternative mit einfachem Zeigerdruck.
  • 2.5.8 Zielgröße (Minimum) — Bedienelemente mindestens 24 × 24 CSS-Pixel oder mit entsprechendem Abstand; Ausnahmen für Inline-Links, äquivalente Alternativen und benutzerdefinierte Größen.
  • 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) — Kein kognitiver Funktionstest (Puzzle, Rechenaufgabe, Merken eines Codes) als einzige Hürde beim Login; Einfügen aus Passwortmanagern darf nicht blockiert werden.

Neu, Stufe AAA

  • 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Erweitert) — gar keine Verdeckung.
  • 2.4.13 Fokus-Erscheinungsbild — Mindestfläche und Mindestkontrast (3:1) des Fokusindikators.
  • 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (Erweitert) — auch Objekt- und Personenerkennung unzulässig.

Entfallen: 4.1.1 Syntaxanalyse (Parsing) – In WCAG 2.2 als obsolet markiert, weil moderne Browser und AT ihre eigene Fehlerkorrektur betreiben. Valides HTML bleibt trotzdem praktisch sinnvoll — doppelte IDs brechen z. B. aria-labelledby.

5. Häufig relevante Erfolgskriterien in der Praxis

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (A) — Alternativtexte für Bilder, Icons, Grafiken. Dekorative Bilder erhalten alt="", keinen erklärenden Text.

1.2.x Zeitbasierte Medien (A/AA) — Untertitel für Video mit Ton, Transkript für reines Audio, Audiodeskription für relevante visuelle Information. Für dich als Videoproduzent der zentrale Block: Untertitel gehören als eigene Spur oder SRT/VTT-Datei ausgeliefert, nicht als eingebrannter Text (Open Captions sind zulässig, aber nicht skalierbar oder abschaltbar).

1.3.1 Info und Beziehungen (A) — Visuelle Struktur muss programmatisch hinterlegt sein: echte Überschriften, Listen, Tabellenkopfzellen, Label-Zuordnungen. Fett formatierter Text ist keine Überschrift.

1.3.5 Eingabezweck bestimmen (AA) — autocomplete-Attribute für persönliche Daten in Formularen.

1.4.3 Kontrast (Minimum, AA) — 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18 pt bzw. 14 pt fett — praktisch etwa 24 px / 18.7 px fett). AAA (1.4.6): 7:1 bzw. 4.5:1.

1.4.4 Textgröße ändern (AA) — 200 % Vergrößerung ohne Funktions- oder Inhaltsverlust.

1.4.10 Reflow (AA) — Inhalt muss bei 320 CSS-Pixeln Breite (bzw. 256 px Höhe) ohne Scrollen in zwei Richtungen nutzbar sein. Entspricht 400 % Zoom auf 1280 px. Ausnahme: Inhalte, die zwingend zweidimensional sind (Karten, komplexe Tabellen).

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (AA) — 3:1 für Bedienelement-Grenzen, Icons, Zustandsanzeigen und Diagrammelemente, die zum Verständnis nötig sind.

1.4.12 Textabstand (AA) — Bei Zeilenhöhe 1,5×, Absatzabstand 2×, Buchstabenabstand 0,12× und Wortabstand 0,16× der Schriftgröße darf nichts abgeschnitten werden oder überlappen. Killt in der Praxis fixe Höhen an Buttons und Karten.

1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus (AA) — Tooltips und Flyouts müssen ausblendbar, überfahrbar und persistent sein.

2.1.1 Tastatur (A) — Alle Funktionen per Tastatur erreichbar.

2.1.2 Keine Tastaturfalle (A) — Aus jeder Komponente muss man mit der Tastatur wieder heraus. Klassiker: Modals und eingebettete Player.

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar (A) — Zeitlimits abschaltbar, verlängerbar oder anpassbar (z. B. Session-Timeouts, Warenkorb-Countdown).

2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden (A) — Automatisch bewegte oder blinkende Inhalte über 5 Sekunden brauchen eine Steuerung. Betrifft Auto-Play-Slider und Hintergrundvideos.

2.3.1 Drei Blitze (A) — Nichts blitzt öfter als dreimal pro Sekunde. Relevant bei Motion-Design und Stroboskop-Effekten.

2.4.1 Blöcke umgehen (A) — Skip-Link oder Landmark-Struktur.

2.4.3 Fokus-Reihenfolge (A) — Tab-Reihenfolge folgt der Sinn-Reihenfolge. Positive tabindex-Werte sind praktisch immer ein Fehler.

2.4.4 Linkzweck (A) — Linktext aus sich heraus oder aus dem Kontext verständlich. „Mehr erfahren“ fünfmal auf einer Seite ist der häufigste Verstoß.

2.4.7 Fokus sichtbar (AA) — Sichtbarer Fokusindikator. outline: none ohne Ersatz ist der zweithäufigste.

2.5.3 Beschriftung im Namen (A) — Der zugängliche Name enthält den sichtbaren Beschriftungstext. Wichtig für Spracheingabe: Wer „Klicke Absenden“ sagt, muss den Button auch treffen.

3.1.1 / 3.1.2 Sprache (A) — lang auf <html> und bei fremdsprachigen Passagen. Ohne das liest der Screenreader deutsche Texte mit englischer Aussprache.

3.2.3 / 3.2.4 Konsistenz (AA) — Navigation und Bezeichnungen bleiben seitenübergreifend gleich.

3.3.1 / 3.3.3 Fehler (A/AA) — Fehler werden im Text benannt und mit Korrekturvorschlag versehen. Rote Umrandung allein reicht nicht.

3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A) — Sichtbare Labels. Placeholder sind kein Label.

4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) — Jede Komponente meldet ihren Namen, ihre Rolle und ihren Zustand an die Accessibility API. Der Grund, warum ein <div> mit Klickhandler kein Button ist.

4.1.3 Statusmeldungen (AA) — Dynamische Meldungen (Formularfehler, „3 Ergebnisse gefunden“, Ladezustände) werden ohne Fokuswechsel angekündigt — über Live-Regionen.

6. Technische Umsetzung

Semantisches HTML – Native Elemente mit eingebauter Rolle, Tastaturbedienung und Zustandsbehandlung. Erste Regel von ARIA: kein ARIA verwenden, wenn ein natives Element existiert.

WAI-ARIA – Attributsatz zur Ergänzung von Rolle (role), Eigenschaft (aria-label, aria-describedby) und Zustand (aria-expanded, aria-current). Ändert nur die Semantik, nie das Verhalten — Tastaturlogik muss weiterhin selbst implementiert werden. Falsch eingesetztes ARIA ist schlechter als gar keines.

Accessibility Tree – Vom Browser aus dem DOM abgeleitete Struktur, die an die Accessibility API des Betriebssystems übergeben wird. Das ist, was der Screenreader tatsächlich sieht — im Browser über die Devtools inspizierbar.

Zugänglicher Name (Accessible Name) – Der Bezeichner, den AT vorliest. Ermittelt über eine feste Berechnungsreihenfolge (aria-labelledby → aria-label → natives Label/Inhalt → title).

Landmarks – Regionen wie header, nav, main, aside, footer bzw. entsprechende ARIA-Rollen. Ermöglichen Screenreader-Nutzern das Anspringen von Seitenbereichen.

Skip-Link – „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element. Darf beim Fokus nicht unsichtbar bleiben.

Live-Region – Bereich mit aria-live="polite" oder "assertive", dessen Änderungen angesagt werden. Muss beim Laden der Seite bereits im DOM vorhanden sein.

Fokus-Management – Gezieltes Setzen des Tastaturfokus bei Zustandswechseln — Modal öffnen (Fokus hinein), Modal schließen (Fokus zurück auf den Auslöser), Route-Wechsel in SPAs (Fokus auf die neue Überschrift).

Fokusfalle (Focus Trap) – Bewusstes Einsperren des Fokus in einem modalen Dialog. Zu unterscheiden von der unbeabsichtigten Tastaturfalle nach 2.1.2 — dort fehlt der Ausweg.

prefers-reduced-motion  – CSS-Media-Query, über die Nutzer systemweit reduzierte Animation anfordern. Für Motion-Design das entscheidende Werkzeug: Bewegung nicht ersatzlos streichen, sondern auf Opacity-Übergänge reduzieren.

prefers-color-scheme / forced-colors  – Media-Queries für Dark Mode bzw. den Windows-Kontrastmodus. Im Kontrastmodus werden eigene Farben überschrieben — Icons als Hintergrundbilder verschwinden dann.

Visually Hidden / SR-only – CSS-Muster, das Inhalte optisch entfernt, aber im Accessibility Tree belässt. Nicht display: none oder visibility: hidden — beides entfernt den Inhalt auch für AT.

Zoom vs. Reflow – Browser-Zoom vergrößert alles proportional, Reflow verlangt Umbruch bei schmaler Viewport-Breite. Ein maximum-scale=1 oder user-scalable=no im Viewport-Meta verstößt gegen 1.4.4.

Getaggtes PDF – PDF mit Strukturbaum. Voraussetzung für PDF/UA. Export aus InDesign oder Word nur mit korrekt gesetzten Absatzformaten/Tags brauchbar; Nachbearbeitung meist in Acrobat.

7. Assistive Technologien und Nutzungssituationen

Assistive Technologie (AT) – Software oder Hardware zur Kompensation von Einschränkungen: Screenreader, Bildschirmlupe, Braillezeile, Spracheingabe, Schaltersteuerung, Kopfmaus, Eye-Tracking.

Screenreader – Gibt Bildschirminhalte als Sprache oder Braille aus. Verbreitet: NVDA (Windows, kostenlos), JAWS (Windows, kommerziell), VoiceOver (macOS/iOS), TalkBack (Android). Für Tests unter macOS ist VoiceOver eingebaut — Cmd + F5.

Braillezeile – Taktile Ausgabe. Macht Formatierung nicht erkennbar, weshalb korrekte Semantik hier besonders zählt.

Vergrößerungssoftware – ZoomText, Windows-Lupe, macOS-Zoom. Nutzer sehen oft nur einen kleinen Ausschnitt — weit auseinanderliegende zusammengehörige Elemente werden dadurch zum Problem.

Spracheingabe – Dragon, Windows-Spracherkennung, Voice Control. Bedient über sichtbare Beschriftungen — daher SC 2.5.3.

Schaltersteuerung (Switch Access) – Bedienung über einen oder wenige Taster mit sequenziellem Scanning. Jeder überflüssige Fokusstopp kostet spürbar Zeit.

Situative und temporäre Einschränkungen – Gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht, laute Umgebung, Baby auf dem Arm. Verbreitetes Argument dafür, Barrierefreiheit nicht als Minderheitenthema zu behandeln.

Neurodiversität – Sammelbegriff u. a. für ADHS, Autismus, Legasthenie, Dyskalkulie. Relevante Maßnahmen: klare Struktur, reduzierte Ablenkung, vorhersehbares Verhalten, keine erzwungene Zeitnot.

Farbfehlsichtigkeit – Rot-Grün-Schwäche betrifft etwa 8 % der Männer. Entsprechend SC 1.4.1: Farbe darf nie alleiniger Informationsträger sein — Form, Text oder Muster ergänzen.

Leichte Sprache – Stark regelgeleitete Varietät (kurze Hauptsätze, keine Nebensätze, keine Metaphern, Erklärung von Fachwörtern, oft Prüfung durch Zielgruppe). BITV 2.0 verlangt Basisinformationen in Leichter Sprache.

Einfache Sprache – Weniger streng als Leichte Sprache, näher am Standarddeutsch. Kein normierter Regelsatz, aber praxistauglich für breite Zielgruppen.

Deutsche Gebärdensprache (DGS) – Eigenständige Sprache mit eigener Grammatik, nicht Deutsch in Gebärden. BITV 2.0 fordert Basisinformationen als DGS-Video. Für Gehörlose ist Deutsch häufig Zweitsprache — Untertitel ersetzen DGS nicht vollständig.

8. Prüfen, Testen, Dokumentieren

BITV-Test – In Deutschland etabliertes Prüfverfahren (BIK) für Websites öffentlicher Stellen. Prüfschritte mit fünfstufiger Bewertung (erfüllt / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nicht erfüllt / nicht anwendbar) und Punktesystem. Umfasst Selbstbewertung und geprüfte Variante mit Zweitprüfung.

WCAG-EM – Methodik des W3C zur Evaluation ganzer Websites: Geltungsbereich festlegen, Seitenstichprobe bilden, prüfen, Ergebnisse dokumentieren.

Automatisierte Tests – axe DevTools, Lighthouse, WAVE, Pa11y. Finden zuverlässig maschinell erkennbare Fehler (fehlende Alternativtexte, Kontrastwerte, Formularlabels) — das sind realistisch etwa 20–40 % aller Probleme. Ohne manuelle Prüfung ist keine Konformitätsaussage möglich.

Manuelle Prüfung – Tastaturdurchlauf, Screenreader-Test, Zoom auf 400 %, Textabstände per Bookmarklet, Kontrastmessung, Prüfung von Fokusreihenfolge und Fehlermeldungen.

Nutzertest mit Betroffenen – Findet Probleme, die kein Kriterium abbildet — etwa unnötig lange Wege oder verwirrende Ansagen. Konformität ist nicht dasselbe wie Benutzbarkeit.

VPAT/ACR – Vendor Product Accessibility Template bzw. Accessibility Conformance Report. In Beschaffungsprozessen (v. a. international) verbreitete Selbstauskunft zur Standardkonformität.

Accessibility Overlay – Per JavaScript eingebundene Widgets, die Barrierefreiheit automatisch „herstellen“ sollen. Von Fachverbänden und Betroffenenorganisationen breit kritisiert: Sie beheben strukturelle Fehler nicht, stören häufig vorhandene AT und schaffen keine Rechtssicherheit.

Shift Left – Prinzip, Barrierefreiheit früh zu verankern — in Design-Token, Komponentenbibliothek und Definition of Done statt in einer Nachbesserungsphase. Nachträgliche Remediation kostet typischerweise ein Vielfaches.

Accessibility Acceptance Criteria – Barrierefreiheits-Anforderungen als Teil der User Story, z. B. „Dialog schließt mit Esc, Fokus kehrt zum Auslöser zurück“.

9. UX-Design: Grundbegriffe

User Experience (UX) – Gesamtes Erleben vor, während und nach der Nutzung eines Produkts. Definiert in DIN EN ISO 9241-210. Umfasst Usability, ist aber breiter (Erwartungen, Emotionen, Markenkontext).

Usability / Gebrauchstauglichkeit – Nach ISO 9241-11: Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung in einem bestimmten Nutzungskontext. Immer kontextabhängig — es gibt keine absolut gute Usability.

Nutzungskontext – Nutzer, Aufgaben, Arbeitsmittel und Umgebung. Bei Barrierefreiheit gehört die eingesetzte assistive Technik ausdrücklich zum Kontext.

Human-Centered Design (ISO 9241-210) – Iterativer Prozess: Kontext verstehen → Anforderungen festlegen → Lösungen entwerfen → evaluieren → wiederholen.

Design Thinking/Double Diamond – Prozessmodelle mit abwechselnd divergierenden und konvergierenden Phasen (Discover, Define, Develop, Deliver).

User Research – Erhebung von Nutzerbedürfnissen: Interviews, Kontextbefragung, Tagebuchstudien, Umfragen, Analytics-Auswertung. Unterschieden in qualitativ (warum) und quantitativ (wie viele).

Persona – Verdichtetes, forschungsbasiertes Nutzerprofil.

Accessibility Persona – ergänzt AT-Nutzung und Barrieren — sinnvoller als eine „Behinderungs-Persona“, die eine ganze Gruppe auf ein Merkmal reduziert.

Jobs to be Done (JTBD) – Perspektive auf die Aufgabe, die Nutzer erledigen wollen, statt auf demografische Merkmale.

User Journey/Customer Journey Map – Visualisierung der Schritte, Kontaktpunkte, Emotionen und Schmerzpunkte über den gesamten Verlauf.

Task Flow/User Flow – Ablaufdiagramm einzelner Aufgaben inklusive Verzweigungen und Fehlerpfaden.

Informationsarchitektur (IA) – Struktur, Benennung und Navigation von Inhalten. Handwerkzeug: Card Sorting (Nutzer gruppieren Inhalte), Tree Testing (Findbarkeit in bestehender Struktur prüfen).

Wireframe – Strukturentwurf ohne visuelle Gestaltung.

Mockup – gestalteter statischer Entwurf.

Prototyp – klickbar, unterschiedlich hohe Fidelity.

Interaction Design (IxD) – Gestaltung von Verhalten: Zustände, Übergänge, Feedback, Fehlerbehandlung.

Microcopy/UX Writing – Kurztexte in der Oberfläche — Button-Beschriftungen, Fehlermeldungen, leere Zustände. Häufig der wirkungsvollste Hebel überhaupt und gleichzeitig direkt barrierefreiheitsrelevant (Linktexte, Fehlerbeschreibungen).

Heuristische Evaluation – Expertenprüfung gegen Heuristiken, meist die zehn Nielsen-Heuristiken (Systemstatus sichtbar, Übereinstimmung mit der realen Welt, Nutzerkontrolle, Konsistenz, Fehlervermeidung, Wiedererkennen statt Erinnern, Flexibilität, minimalistisches Design, Fehlerbehebung, Hilfe).

Usability-Test – Beobachtung realer Nutzer bei realen Aufgaben. Moderiert oder unmoderiert, im Labor oder remote. Fünf Teilnehmer decken laut Nielsen einen Großteil der Probleme auf — pro Nutzergruppe.

Thinking Aloud – Testperson verbalisiert ihr Vorgehen. Bei Screenreader-Tests eingeschränkt einsetzbar, weil Sprachausgabe und Kommentar konkurrieren.

SUS – System Usability Scale – Standardisierter Fragebogen mit zehn Items, Ergebnis 0–100. Vergleichswert: rund 68 gilt als Durchschnitt.

A/B-Test – Vergleich zweier Varianten mit Live-Traffic. Misst Verhalten, erklärt es aber nicht.

Mentales Modell – Vorstellung des Nutzers davon, wie das System funktioniert. Reibung entsteht, wo Systemmodell und mentales Modell auseinanderfallen.

Affordance/Signifier – Wahrgenommene Handlungsmöglichkeit bzw. der Hinweis darauf. Flache Buttons ohne Signifier sind der klassische Konflikt zwischen Ästhetik und Bedienbarkeit — und über SC 1.4.11 inzwischen auch ein Konformitätsthema.

Kognitive Last (Cognitive Load) – Mentaler Aufwand bei der Nutzung. Reduktion durch Progressive Disclosure (Informationen gestuft zeigen), sinnvolle Defaults und Chunking.

Dark Pattern/Deceptive Pattern – Gestaltung, die Nutzer gegen ihr Interesse lenkt (versteckte Abmeldung, Confirmshaming, voreingestellte Zusatzoptionen). Rechtlich zunehmend über DSA und DSGVO relevant; für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen besonders schädlich.

Design System – Verbindliche Sammlung aus Design-Token, Komponenten, Mustern und Dokumentation. Der wirksamste Ort für Barrierefreiheit: Ein einmal korrekt gebauter Dialog wirkt in jedem Projekt.

Design Token – Benannte Gestaltungswerte (Farbe, Abstand, Radius, Schriftgröße) als Single Source of Truth über Design und Code hinweg. Kontrastanforderungen lassen sich direkt in die Farbpalette einbauen.

Atomic Design – Komponentenmodell von Atomen über Moleküle und Organismen bis zu Templates und Seiten.

Responsive Design/Mobile First – Layout passt sich der Viewport-Breite an; Entwurf beginnt bei der kleinsten Größe. Überschneidet sich stark mit SC 1.4.10 Reflow.

Progressive Enhancement – Funktionsfähige Basis in HTML, darauf aufbauend CSS und JavaScript. Robuster Ansatz — im Gegensatz zu Graceful Degradation, das von der vollen Ausbaustufe abwärts denkt.

Content Design – Gestaltung von Inhalt und Sprache entlang von Nutzeraufgaben. Überschneidet sich mit den Verständlichkeitskriterien der WCAG (3.1.x).

Inklusives Design – Entwurfshaltung, die Vielfalt von Anfang an einbezieht und Ausschluss als Designfehler behandelt. Barrierefreiheit ist das messbare Ergebnis, inklusives Design der Weg dorthin.

Universal Design/Design für Alle – Ursprünglich aus der Architektur; sieben Prinzipien (u. a. breite Nutzbarkeit, Flexibilität, einfache Bedienung, Fehlertoleranz, geringer körperlicher Aufwand).

Curb-Cut-Effekt – Beobachtung, dass Lösungen für spezifische Bedarfe allen nützen — die Bordsteinabsenkung für Rollstühle hilft ebenso Kinderwagen und Rollkoffern. Untertitel, Tastaturbedienung und klare Sprache sind digitale Entsprechungen.

10. Abkürzungen

Kürzel Bedeutung
ACR Accessibility Conformance Report
ARIA Accessible Rich Internet Applications
AT Assistive Technologie
ATAG Authoring Tool Accessibility Guidelines
BFIT Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
BFSG / BFSGV Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/-verordnung
BGG Behindertengleichstellungsgesetz
BIK Barrierefrei informieren und kommunizieren
BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
DGS Deutsche Gebärdensprache
EAA European Accessibility Act
EN Europäische Norm
ETSI European Telecommunications Standards Institute
IA Informationsarchitektur
IKT / ICT Informations- und Kommunikationstechnologie
IxD Interaction Design
MLBF Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit
POUR Perceivable, Operable, Understandable, Robust
SC Success Criterion / Erfolgskriterium
SUS System Usability Scale
UAAG User Agent Accessibility Guidelines
VPAT Voluntary Product Accessibility Template
WAD Web Accessibility Directive
WAI Web Accessibility Initiative
WCAG Web Content Accessibility Guidelines
WCAG-EM WCAG Evaluation Methodology

11. Quellen zum Weiterlesen

  • W3C: WCAG 2.2 Recommendation, „Understanding WCAG 2.2″, „Techniques for WCAG 2.2″
  • ETSI: EN 301 549 V3.2.1 (gültig) und Entwurf V4.1.0
  • Überwachungsstelle des Bundes: barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
  • BIK für Alle / BITV-Test: bitvtest.de, bik-fuer-alle.de
  • Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BGG, BITV 2.0, BFSG, BFSGV)

Video von MotionVision / Pixabay

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