Glossar zu User Experience Design und digitaler Barrierefreiheit
Stand: September 2026 · Bezug: WCAG 2.2, EN 301 549, BITV 2.0, BFSG
1. Rechtlicher Rahmen (DE / EU)
BGG – Behindertengleichstellungsgesetz Bundesgesetz, das öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet. §§ 12a–12d regeln Websites, Apps und Verwaltungsabläufe; § 12d ist die Ermächtigungsgrundlage für die BITV 2.0. § 16 richtet die Schlichtungsstelle ein.
BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rechtsverordnung des Bundes (2011, zuletzt geändert 24.10.2023). Beschreibt die technischen Anforderungen seit der Novelle nicht mehr selbst, sondern verweist dynamisch auf die im EU-Amtsblatt genannte harmonisierte Norm (aktuell EN 301 549 V3.2.1). Gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Zusätzlich gefordert: Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus, Basisinformationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
Landes-BITV / LBITV – Länderspezifische Umsetzungen für Landes- und Kommunalbehörden (z. B. BITV NRW). Inhaltlich meist an die BITV 2.0 angelehnt, in Details (Fristen, Gebärdensprache, Überwachung) abweichend. Für Kommunen in NRW ist die Landesregelung maßgeblich, nicht die Bundes-BITV.
Richtlinie (EU) 2016/2102 – Web Accessibility Directive (WAD) EU-Richtlinie für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Umgesetzt in DE durch BGG + BITV 2.0.
EAA / Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act EU-Richtlinie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft.
BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Deutsche Umsetzung des EAA, anwendbar seit 28.06.2025. Betrifft u. a. E-Commerce-Dienstleistungen, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung, E-Books, Telekommunikation. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme) — allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
BFSGV – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung Konkretisiert die technischen Anforderungen des BFSG, u. a. für Websites und Apps.
Konformitätsvermutung – Rechtsfigur: Wer eine harmonisierte Norm einhält, dem wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vermutet (Beweislastumkehr). Wichtig: Für die WAD ist die EN 301 549 V3.2.1 im Amtsblatt zitiert, für das BFSG bislang keine Fassung — die Anforderungen gelten trotzdem, müssen aber anders nachgewiesen werden.
Unverhältnismäßige Belastung – Ausnahmetatbestand, mit dem einzelne Anforderungen befristet unerfüllt bleiben dürfen. Muss begründet, dokumentiert und in der Erklärung zur Barrierefreiheit benannt werden. Kein Freibrief: Kosten allein reichen als Begründung nicht.
Erklärung zur Barrierefreiheit – Pflichtangabe auf Websites öffentlicher Stellen. Enthält Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht vereinbar), nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, Erstellungs- bzw. Prüfdatum, Feedback-Kontakt und Verweis auf die Schlichtungsstelle.
Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) – Prüft stichprobenartig die Barrierefreiheit von Angeboten des Bundes, berät und berichtet an die EU-Kommission. Die Länder haben eigene Überwachungsstellen.
Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) – Zuständige Stelle für die Marktüberwachung nach BFSG in der Privatwirtschaft; kann Mängel feststellen und Maßnahmen anordnen.
Schlichtungsstelle BGG – Außergerichtliches Verfahren für Betroffene bei Verstößen von Bundesstellen; kostenlos, dem Klageweg vorgeschaltet.
2. Normen und Standards
WCAG – Web Content Accessibility Guidelines – Internationaler Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte. Versionen: 2.0 (2008), 2.1 (2018), 2.2 (Oktober 2023). Aufwärtskompatibel — wer 2.2 erfüllt, erfüllt 2.1 und 2.0 mit.
WCAG 3.0 (Entwurf) – Zukünftige Generation mit anderem Konformitätsmodell (abgestufte Bewertung statt Bestanden/Nicht-bestanden). Noch Arbeitsentwurf, ohne rechtliche Relevanz.
EN 301 549 – Europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT. Deutlich breiter als die WCAG: neben Web (Kapitel 9) auch Nicht-Web-Dokumente (10), Software (11), Hardware (8), Echtzeitkommunikation (6), Support-Dienste (12). Anhang A enthält die Zuordnung zu den Richtlinien und ist für Ausschreibungen und Audits zentral.
- V3.2.1 (2021-03) — derzeit die im EU-Amtsblatt zitierte harmonisierte Fassung, referenziert WCAG 2.1 AA.
- V4.1.x — Entwurf seit November 2025, hebt die Kapitel 9, 10 und 11 auf WCAG 2.2 AA an, überarbeitet Kapitel 6 (Echtzeitkommunikation) und ergänzt EAA-Zuordnungen. Nennung im Amtsblatt geplant für rund Oktober 2026, Termin nicht garantiert.
W3C / WAI – World Wide Web Consortium bzw. dessen Web Accessibility Initiative — Herausgeber der WCAG, ARIA, ATAG und UAAG.
ATAG / UAAG – Standards für Autorenwerkzeuge (CMS, Editoren) bzw. für User Agents (Browser, Mediaplayer). Relevant, wenn du selbst Redaktionsoberflächen baust: Ein barrierefreies Frontend nützt wenig, wenn das Backend keine Alternativtexte zulässt.
PDF/UA (ISO 14289) – Norm für barrierefreie PDF-Dokumente. Setzt getaggte PDFs voraus (Strukturbaum, Lesereihenfolge, Alternativtexte, Sprachauszeichnung).
EPUB Accessibility – Analoge Anforderungen für E-Books — durch das BFSG für Anbieter relevant geworden.
3. Aufbau der WCAG
POUR – die vier Prinzipien
- Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen über mindestens einen Sinneskanal erfassbar sein.
- Bedienbar (Operable): Bedienung muss auch ohne Maus, ohne Zeitdruck, ohne Feinmotorik möglich sein.
- Verständlich (Understandable): Sprache und Verhalten müssen nachvollziehbar sein.
- Robust: Inhalte müssen von aktuellen und künftigen User Agents inkl. assistiver Technik zuverlässig interpretiert werden können.
Richtlinie (Guideline) – Übergeordnetes Ziel unterhalb eines Prinzips, z. B. 1.4 „Unterscheidbar“. Nicht selbst prüfbar.
Erfolgskriterium (Success Criterion, SC) – Die eigentlich prüfbare Anforderung, nummeriert nach Prinzip.Richtlinie.Kriterium (z. B. 1.4.3). Technologieneutral formuliert, Ergebnis ist binär: erfüllt oder nicht.
Konformitätsstufen A / AA / AAA – A = Basis, AA = gesetzlicher Regelmaßstab in DE/EU, AAA = erweitert. AAA ist als Gesamtziel für vollständige Websites ausdrücklich nicht vorgesehen — einzelne AAA-Kriterien sinnvoll umzusetzen ist trotzdem gute Praxis.
Konformitätsbedingungen – Fünf Zusatzbedingungen, ohne die die Erfüllung einzelner Kriterien nichts wert ist: vollständige Seiten, vollständige Prozesse (eine barrierefreie Checkout-Seite mit unzugänglichem Zwischenschritt reicht nicht), nur barrierefreiheitsunterstützte Techniken, keine Beeinträchtigung durch nichtkonforme Inhalte, angegebene Konformitätsstufe.
Nichteinmischung (Non-Interference) – Vier Kriterien (2.1.2 Tastaturfalle, 2.2.2 Bewegung/Blinken pausieren, 2.3.1 Blitzen, 1.4.2 Audio-Steuerung), die auch auf nicht-konformen Seitenteilen eingehalten werden müssen, weil ihre Verletzung die gesamte Seite unbenutzbar macht.
Barrierefreiheitsunterstützt (accessibility supported) – Eine Technik zählt nur dann, wenn sie von der real verfügbaren assistiven Technik der Zielgruppe tatsächlich unterstützt wird. Ein korrektes ARIA-Attribut, das kein gängiger Screenreader auswertet, hilft nicht.
Understanding / Techniques – Begleitdokumente des W3C: „Understanding“ erklärt Intention und Ausnahmen eines Kriteriums, „Techniques“ listet ausreichende und beratende Umsetzungstechniken sowie typische Fehler (Failures). Beide sind informativ, nicht normativ — für die Praxis aber die eigentliche Arbeitsgrundlage.
4. Was WCAG 2.2 gegenüber 2.1 ändert
Neu, Stufe A
- 3.2.6 Konsistente Hilfe — Hilfemechanismen (Kontakt, Chat, Hilfeseite) müssen auf allen Seiten in gleicher relativer Reihenfolge erscheinen.
- 3.3.7 Redundante Eingabe — Bereits eingegebene Informationen dürfen innerhalb eines Prozesses nicht erneut manuell verlangt werden (Ausnahmen u. a. Sicherheitsabfragen).
Neu, Stufe AA
- 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) — Das fokussierte Element darf nicht vollständig durch Sticky-Header, Cookie-Banner oder Chat-Widgets verdeckt sein.
- 2.5.7 Ziehbewegungen — Alles, was per Drag & Drop geht (Slider, Sortierlisten, Karten), braucht eine Alternative mit einfachem Zeigerdruck.
- 2.5.8 Zielgröße (Minimum) — Bedienelemente mindestens 24 × 24 CSS-Pixel oder mit entsprechendem Abstand; Ausnahmen für Inline-Links, äquivalente Alternativen und benutzerdefinierte Größen.
- 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) — Kein kognitiver Funktionstest (Puzzle, Rechenaufgabe, Merken eines Codes) als einzige Hürde beim Login; Einfügen aus Passwortmanagern darf nicht blockiert werden.
Neu, Stufe AAA
- 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Erweitert) — gar keine Verdeckung.
- 2.4.13 Fokus-Erscheinungsbild — Mindestfläche und Mindestkontrast (3:1) des Fokusindikators.
- 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (Erweitert) — auch Objekt- und Personenerkennung unzulässig.
Entfallen: 4.1.1 Syntaxanalyse (Parsing) – In WCAG 2.2 als obsolet markiert, weil moderne Browser und AT ihre eigene Fehlerkorrektur betreiben. Valides HTML bleibt trotzdem praktisch sinnvoll — doppelte IDs brechen z. B. aria-labelledby.
5. Häufig relevante Erfolgskriterien in der Praxis
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (A) — Alternativtexte für Bilder, Icons, Grafiken. Dekorative Bilder erhalten alt="", keinen erklärenden Text.
1.2.x Zeitbasierte Medien (A/AA) — Untertitel für Video mit Ton, Transkript für reines Audio, Audiodeskription für relevante visuelle Information. Für dich als Videoproduzent der zentrale Block: Untertitel gehören als eigene Spur oder SRT/VTT-Datei ausgeliefert, nicht als eingebrannter Text (Open Captions sind zulässig, aber nicht skalierbar oder abschaltbar).
1.3.1 Info und Beziehungen (A) — Visuelle Struktur muss programmatisch hinterlegt sein: echte Überschriften, Listen, Tabellenkopfzellen, Label-Zuordnungen. Fett formatierter Text ist keine Überschrift.
1.3.5 Eingabezweck bestimmen (AA) — autocomplete-Attribute für persönliche Daten in Formularen.
1.4.3 Kontrast (Minimum, AA) — 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18 pt bzw. 14 pt fett — praktisch etwa 24 px / 18.7 px fett). AAA (1.4.6): 7:1 bzw. 4.5:1.
1.4.4 Textgröße ändern (AA) — 200 % Vergrößerung ohne Funktions- oder Inhaltsverlust.
1.4.10 Reflow (AA) — Inhalt muss bei 320 CSS-Pixeln Breite (bzw. 256 px Höhe) ohne Scrollen in zwei Richtungen nutzbar sein. Entspricht 400 % Zoom auf 1280 px. Ausnahme: Inhalte, die zwingend zweidimensional sind (Karten, komplexe Tabellen).
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (AA) — 3:1 für Bedienelement-Grenzen, Icons, Zustandsanzeigen und Diagrammelemente, die zum Verständnis nötig sind.
1.4.12 Textabstand (AA) — Bei Zeilenhöhe 1,5×, Absatzabstand 2×, Buchstabenabstand 0,12× und Wortabstand 0,16× der Schriftgröße darf nichts abgeschnitten werden oder überlappen. Killt in der Praxis fixe Höhen an Buttons und Karten.
1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus (AA) — Tooltips und Flyouts müssen ausblendbar, überfahrbar und persistent sein.
2.1.1 Tastatur (A) — Alle Funktionen per Tastatur erreichbar.
2.1.2 Keine Tastaturfalle (A) — Aus jeder Komponente muss man mit der Tastatur wieder heraus. Klassiker: Modals und eingebettete Player.
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar (A) — Zeitlimits abschaltbar, verlängerbar oder anpassbar (z. B. Session-Timeouts, Warenkorb-Countdown).
2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden (A) — Automatisch bewegte oder blinkende Inhalte über 5 Sekunden brauchen eine Steuerung. Betrifft Auto-Play-Slider und Hintergrundvideos.
2.3.1 Drei Blitze (A) — Nichts blitzt öfter als dreimal pro Sekunde. Relevant bei Motion-Design und Stroboskop-Effekten.
2.4.1 Blöcke umgehen (A) — Skip-Link oder Landmark-Struktur.
2.4.3 Fokus-Reihenfolge (A) — Tab-Reihenfolge folgt der Sinn-Reihenfolge. Positive tabindex-Werte sind praktisch immer ein Fehler.
2.4.4 Linkzweck (A) — Linktext aus sich heraus oder aus dem Kontext verständlich. „Mehr erfahren“ fünfmal auf einer Seite ist der häufigste Verstoß.
2.4.7 Fokus sichtbar (AA) — Sichtbarer Fokusindikator. outline: none ohne Ersatz ist der zweithäufigste.
2.5.3 Beschriftung im Namen (A) — Der zugängliche Name enthält den sichtbaren Beschriftungstext. Wichtig für Spracheingabe: Wer „Klicke Absenden“ sagt, muss den Button auch treffen.
3.1.1 / 3.1.2 Sprache (A) — lang auf <html> und bei fremdsprachigen Passagen. Ohne das liest der Screenreader deutsche Texte mit englischer Aussprache.
3.2.3 / 3.2.4 Konsistenz (AA) — Navigation und Bezeichnungen bleiben seitenübergreifend gleich.
3.3.1 / 3.3.3 Fehler (A/AA) — Fehler werden im Text benannt und mit Korrekturvorschlag versehen. Rote Umrandung allein reicht nicht.
3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A) — Sichtbare Labels. Placeholder sind kein Label.
4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) — Jede Komponente meldet ihren Namen, ihre Rolle und ihren Zustand an die Accessibility API. Der Grund, warum ein <div> mit Klickhandler kein Button ist.
4.1.3 Statusmeldungen (AA) — Dynamische Meldungen (Formularfehler, „3 Ergebnisse gefunden“, Ladezustände) werden ohne Fokuswechsel angekündigt — über Live-Regionen.
6. Technische Umsetzung
Semantisches HTML – Native Elemente mit eingebauter Rolle, Tastaturbedienung und Zustandsbehandlung. Erste Regel von ARIA: kein ARIA verwenden, wenn ein natives Element existiert.
WAI-ARIA – Attributsatz zur Ergänzung von Rolle (role), Eigenschaft (aria-label, aria-describedby) und Zustand (aria-expanded, aria-current). Ändert nur die Semantik, nie das Verhalten — Tastaturlogik muss weiterhin selbst implementiert werden. Falsch eingesetztes ARIA ist schlechter als gar keines.
Accessibility Tree – Vom Browser aus dem DOM abgeleitete Struktur, die an die Accessibility API des Betriebssystems übergeben wird. Das ist, was der Screenreader tatsächlich sieht — im Browser über die Devtools inspizierbar.
Zugänglicher Name (Accessible Name) – Der Bezeichner, den AT vorliest. Ermittelt über eine feste Berechnungsreihenfolge (aria-labelledby → aria-label → natives Label/Inhalt → title).
Landmarks – Regionen wie header, nav, main, aside, footer bzw. entsprechende ARIA-Rollen. Ermöglichen Screenreader-Nutzern das Anspringen von Seitenbereichen.
Skip-Link – „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element. Darf beim Fokus nicht unsichtbar bleiben.
Live-Region – Bereich mit aria-live="polite" oder "assertive", dessen Änderungen angesagt werden. Muss beim Laden der Seite bereits im DOM vorhanden sein.
Fokus-Management – Gezieltes Setzen des Tastaturfokus bei Zustandswechseln — Modal öffnen (Fokus hinein), Modal schließen (Fokus zurück auf den Auslöser), Route-Wechsel in SPAs (Fokus auf die neue Überschrift).
Fokusfalle (Focus Trap) – Bewusstes Einsperren des Fokus in einem modalen Dialog. Zu unterscheiden von der unbeabsichtigten Tastaturfalle nach 2.1.2 — dort fehlt der Ausweg.
prefers-reduced-motion – CSS-Media-Query, über die Nutzer systemweit reduzierte Animation anfordern. Für Motion-Design das entscheidende Werkzeug: Bewegung nicht ersatzlos streichen, sondern auf Opacity-Übergänge reduzieren.
prefers-color-scheme / forced-colors – Media-Queries für Dark Mode bzw. den Windows-Kontrastmodus. Im Kontrastmodus werden eigene Farben überschrieben — Icons als Hintergrundbilder verschwinden dann.
Visually Hidden / SR-only – CSS-Muster, das Inhalte optisch entfernt, aber im Accessibility Tree belässt. Nicht display: none oder visibility: hidden — beides entfernt den Inhalt auch für AT.
Zoom vs. Reflow – Browser-Zoom vergrößert alles proportional, Reflow verlangt Umbruch bei schmaler Viewport-Breite. Ein maximum-scale=1 oder user-scalable=no im Viewport-Meta verstößt gegen 1.4.4.
Getaggtes PDF – PDF mit Strukturbaum. Voraussetzung für PDF/UA. Export aus InDesign oder Word nur mit korrekt gesetzten Absatzformaten/Tags brauchbar; Nachbearbeitung meist in Acrobat.
7. Assistive Technologien und Nutzungssituationen
Assistive Technologie (AT) – Software oder Hardware zur Kompensation von Einschränkungen: Screenreader, Bildschirmlupe, Braillezeile, Spracheingabe, Schaltersteuerung, Kopfmaus, Eye-Tracking.
Screenreader – Gibt Bildschirminhalte als Sprache oder Braille aus. Verbreitet: NVDA (Windows, kostenlos), JAWS (Windows, kommerziell), VoiceOver (macOS/iOS), TalkBack (Android). Für Tests unter macOS ist VoiceOver eingebaut — Cmd + F5.
Braillezeile – Taktile Ausgabe. Macht Formatierung nicht erkennbar, weshalb korrekte Semantik hier besonders zählt.
Vergrößerungssoftware – ZoomText, Windows-Lupe, macOS-Zoom. Nutzer sehen oft nur einen kleinen Ausschnitt — weit auseinanderliegende zusammengehörige Elemente werden dadurch zum Problem.
Spracheingabe – Dragon, Windows-Spracherkennung, Voice Control. Bedient über sichtbare Beschriftungen — daher SC 2.5.3.
Schaltersteuerung (Switch Access) – Bedienung über einen oder wenige Taster mit sequenziellem Scanning. Jeder überflüssige Fokusstopp kostet spürbar Zeit.
Situative und temporäre Einschränkungen – Gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht, laute Umgebung, Baby auf dem Arm. Verbreitetes Argument dafür, Barrierefreiheit nicht als Minderheitenthema zu behandeln.
Neurodiversität – Sammelbegriff u. a. für ADHS, Autismus, Legasthenie, Dyskalkulie. Relevante Maßnahmen: klare Struktur, reduzierte Ablenkung, vorhersehbares Verhalten, keine erzwungene Zeitnot.
Farbfehlsichtigkeit – Rot-Grün-Schwäche betrifft etwa 8 % der Männer. Entsprechend SC 1.4.1: Farbe darf nie alleiniger Informationsträger sein — Form, Text oder Muster ergänzen.
Leichte Sprache – Stark regelgeleitete Varietät (kurze Hauptsätze, keine Nebensätze, keine Metaphern, Erklärung von Fachwörtern, oft Prüfung durch Zielgruppe). BITV 2.0 verlangt Basisinformationen in Leichter Sprache.
Einfache Sprache – Weniger streng als Leichte Sprache, näher am Standarddeutsch. Kein normierter Regelsatz, aber praxistauglich für breite Zielgruppen.
Deutsche Gebärdensprache (DGS) – Eigenständige Sprache mit eigener Grammatik, nicht Deutsch in Gebärden. BITV 2.0 fordert Basisinformationen als DGS-Video. Für Gehörlose ist Deutsch häufig Zweitsprache — Untertitel ersetzen DGS nicht vollständig.
8. Prüfen, Testen, Dokumentieren
BITV-Test – In Deutschland etabliertes Prüfverfahren (BIK) für Websites öffentlicher Stellen. Prüfschritte mit fünfstufiger Bewertung (erfüllt / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nicht erfüllt / nicht anwendbar) und Punktesystem. Umfasst Selbstbewertung und geprüfte Variante mit Zweitprüfung.
WCAG-EM – Methodik des W3C zur Evaluation ganzer Websites: Geltungsbereich festlegen, Seitenstichprobe bilden, prüfen, Ergebnisse dokumentieren.
Automatisierte Tests – axe DevTools, Lighthouse, WAVE, Pa11y. Finden zuverlässig maschinell erkennbare Fehler (fehlende Alternativtexte, Kontrastwerte, Formularlabels) — das sind realistisch etwa 20–40 % aller Probleme. Ohne manuelle Prüfung ist keine Konformitätsaussage möglich.
Manuelle Prüfung – Tastaturdurchlauf, Screenreader-Test, Zoom auf 400 %, Textabstände per Bookmarklet, Kontrastmessung, Prüfung von Fokusreihenfolge und Fehlermeldungen.
Nutzertest mit Betroffenen – Findet Probleme, die kein Kriterium abbildet — etwa unnötig lange Wege oder verwirrende Ansagen. Konformität ist nicht dasselbe wie Benutzbarkeit.
VPAT/ACR – Vendor Product Accessibility Template bzw. Accessibility Conformance Report. In Beschaffungsprozessen (v. a. international) verbreitete Selbstauskunft zur Standardkonformität.
Accessibility Overlay – Per JavaScript eingebundene Widgets, die Barrierefreiheit automatisch „herstellen“ sollen. Von Fachverbänden und Betroffenenorganisationen breit kritisiert: Sie beheben strukturelle Fehler nicht, stören häufig vorhandene AT und schaffen keine Rechtssicherheit.
Shift Left – Prinzip, Barrierefreiheit früh zu verankern — in Design-Token, Komponentenbibliothek und Definition of Done statt in einer Nachbesserungsphase. Nachträgliche Remediation kostet typischerweise ein Vielfaches.
Accessibility Acceptance Criteria – Barrierefreiheits-Anforderungen als Teil der User Story, z. B. „Dialog schließt mit Esc, Fokus kehrt zum Auslöser zurück“.
9. UX-Design: Grundbegriffe
User Experience (UX) – Gesamtes Erleben vor, während und nach der Nutzung eines Produkts. Definiert in DIN EN ISO 9241-210. Umfasst Usability, ist aber breiter (Erwartungen, Emotionen, Markenkontext).
Usability / Gebrauchstauglichkeit – Nach ISO 9241-11: Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung in einem bestimmten Nutzungskontext. Immer kontextabhängig — es gibt keine absolut gute Usability.
Nutzungskontext – Nutzer, Aufgaben, Arbeitsmittel und Umgebung. Bei Barrierefreiheit gehört die eingesetzte assistive Technik ausdrücklich zum Kontext.
Human-Centered Design (ISO 9241-210) – Iterativer Prozess: Kontext verstehen → Anforderungen festlegen → Lösungen entwerfen → evaluieren → wiederholen.
Design Thinking/Double Diamond – Prozessmodelle mit abwechselnd divergierenden und konvergierenden Phasen (Discover, Define, Develop, Deliver).
User Research – Erhebung von Nutzerbedürfnissen: Interviews, Kontextbefragung, Tagebuchstudien, Umfragen, Analytics-Auswertung. Unterschieden in qualitativ (warum) und quantitativ (wie viele).
Persona – Verdichtetes, forschungsbasiertes Nutzerprofil.
Accessibility Persona – ergänzt AT-Nutzung und Barrieren — sinnvoller als eine „Behinderungs-Persona“, die eine ganze Gruppe auf ein Merkmal reduziert.
Jobs to be Done (JTBD) – Perspektive auf die Aufgabe, die Nutzer erledigen wollen, statt auf demografische Merkmale.
User Journey/Customer Journey Map – Visualisierung der Schritte, Kontaktpunkte, Emotionen und Schmerzpunkte über den gesamten Verlauf.
Task Flow/User Flow – Ablaufdiagramm einzelner Aufgaben inklusive Verzweigungen und Fehlerpfaden.
Informationsarchitektur (IA) – Struktur, Benennung und Navigation von Inhalten. Handwerkzeug: Card Sorting (Nutzer gruppieren Inhalte), Tree Testing (Findbarkeit in bestehender Struktur prüfen).
Wireframe – Strukturentwurf ohne visuelle Gestaltung.
Mockup – gestalteter statischer Entwurf.
Prototyp – klickbar, unterschiedlich hohe Fidelity.
Interaction Design (IxD) – Gestaltung von Verhalten: Zustände, Übergänge, Feedback, Fehlerbehandlung.
Microcopy/UX Writing – Kurztexte in der Oberfläche — Button-Beschriftungen, Fehlermeldungen, leere Zustände. Häufig der wirkungsvollste Hebel überhaupt und gleichzeitig direkt barrierefreiheitsrelevant (Linktexte, Fehlerbeschreibungen).
Heuristische Evaluation – Expertenprüfung gegen Heuristiken, meist die zehn Nielsen-Heuristiken (Systemstatus sichtbar, Übereinstimmung mit der realen Welt, Nutzerkontrolle, Konsistenz, Fehlervermeidung, Wiedererkennen statt Erinnern, Flexibilität, minimalistisches Design, Fehlerbehebung, Hilfe).
Usability-Test – Beobachtung realer Nutzer bei realen Aufgaben. Moderiert oder unmoderiert, im Labor oder remote. Fünf Teilnehmer decken laut Nielsen einen Großteil der Probleme auf — pro Nutzergruppe.
Thinking Aloud – Testperson verbalisiert ihr Vorgehen. Bei Screenreader-Tests eingeschränkt einsetzbar, weil Sprachausgabe und Kommentar konkurrieren.
SUS – System Usability Scale – Standardisierter Fragebogen mit zehn Items, Ergebnis 0–100. Vergleichswert: rund 68 gilt als Durchschnitt.
A/B-Test – Vergleich zweier Varianten mit Live-Traffic. Misst Verhalten, erklärt es aber nicht.
Mentales Modell – Vorstellung des Nutzers davon, wie das System funktioniert. Reibung entsteht, wo Systemmodell und mentales Modell auseinanderfallen.
Affordance/Signifier – Wahrgenommene Handlungsmöglichkeit bzw. der Hinweis darauf. Flache Buttons ohne Signifier sind der klassische Konflikt zwischen Ästhetik und Bedienbarkeit — und über SC 1.4.11 inzwischen auch ein Konformitätsthema.
Kognitive Last (Cognitive Load) – Mentaler Aufwand bei der Nutzung. Reduktion durch Progressive Disclosure (Informationen gestuft zeigen), sinnvolle Defaults und Chunking.
Dark Pattern/Deceptive Pattern – Gestaltung, die Nutzer gegen ihr Interesse lenkt (versteckte Abmeldung, Confirmshaming, voreingestellte Zusatzoptionen). Rechtlich zunehmend über DSA und DSGVO relevant; für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen besonders schädlich.
Design System – Verbindliche Sammlung aus Design-Token, Komponenten, Mustern und Dokumentation. Der wirksamste Ort für Barrierefreiheit: Ein einmal korrekt gebauter Dialog wirkt in jedem Projekt.
Design Token – Benannte Gestaltungswerte (Farbe, Abstand, Radius, Schriftgröße) als Single Source of Truth über Design und Code hinweg. Kontrastanforderungen lassen sich direkt in die Farbpalette einbauen.
Atomic Design – Komponentenmodell von Atomen über Moleküle und Organismen bis zu Templates und Seiten.
Responsive Design/Mobile First – Layout passt sich der Viewport-Breite an; Entwurf beginnt bei der kleinsten Größe. Überschneidet sich stark mit SC 1.4.10 Reflow.
Progressive Enhancement – Funktionsfähige Basis in HTML, darauf aufbauend CSS und JavaScript. Robuster Ansatz — im Gegensatz zu Graceful Degradation, das von der vollen Ausbaustufe abwärts denkt.
Content Design – Gestaltung von Inhalt und Sprache entlang von Nutzeraufgaben. Überschneidet sich mit den Verständlichkeitskriterien der WCAG (3.1.x).
Inklusives Design – Entwurfshaltung, die Vielfalt von Anfang an einbezieht und Ausschluss als Designfehler behandelt. Barrierefreiheit ist das messbare Ergebnis, inklusives Design der Weg dorthin.
Universal Design/Design für Alle – Ursprünglich aus der Architektur; sieben Prinzipien (u. a. breite Nutzbarkeit, Flexibilität, einfache Bedienung, Fehlertoleranz, geringer körperlicher Aufwand).
Curb-Cut-Effekt – Beobachtung, dass Lösungen für spezifische Bedarfe allen nützen — die Bordsteinabsenkung für Rollstühle hilft ebenso Kinderwagen und Rollkoffern. Untertitel, Tastaturbedienung und klare Sprache sind digitale Entsprechungen.
10. Abkürzungen
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| ACR | Accessibility Conformance Report |
| ARIA | Accessible Rich Internet Applications |
| AT | Assistive Technologie |
| ATAG | Authoring Tool Accessibility Guidelines |
| BFIT | Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik |
| BFSG / BFSGV | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/-verordnung |
| BGG | Behindertengleichstellungsgesetz |
| BIK | Barrierefrei informieren und kommunizieren |
| BITV | Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung |
| DGS | Deutsche Gebärdensprache |
| EAA | European Accessibility Act |
| EN | Europäische Norm |
| ETSI | European Telecommunications Standards Institute |
| IA | Informationsarchitektur |
| IKT / ICT | Informations- und Kommunikationstechnologie |
| IxD | Interaction Design |
| MLBF | Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit |
| POUR | Perceivable, Operable, Understandable, Robust |
| SC | Success Criterion / Erfolgskriterium |
| SUS | System Usability Scale |
| UAAG | User Agent Accessibility Guidelines |
| VPAT | Voluntary Product Accessibility Template |
| WAD | Web Accessibility Directive |
| WAI | Web Accessibility Initiative |
| WCAG | Web Content Accessibility Guidelines |
| WCAG-EM | WCAG Evaluation Methodology |
11. Quellen zum Weiterlesen
- W3C: WCAG 2.2 Recommendation, „Understanding WCAG 2.2″, „Techniques for WCAG 2.2″
- ETSI: EN 301 549 V3.2.1 (gültig) und Entwurf V4.1.0
- Überwachungsstelle des Bundes: barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
- BIK für Alle / BITV-Test: bitvtest.de, bik-fuer-alle.de
- Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (BGG, BITV 2.0, BFSG, BFSGV)
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